Dienstrechts-Novelle 2025

Wesentliche Inhalte:

  • Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst für die Jahre 2026 bis 2028:

Es erfolgt die Umsetzung des Gehaltsabkommens mit den Gewerkschaften der Öffentlichen Dienste vom 7. Oktober 2025 über die Gehaltsregelungen mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2026. Gleichzeitig werden auch die dabei vereinbarten Modalitäten der Erhöhung für die Jahre 2027 und 2028 abgebildet.

  • Einführung einer Teilpension für Beamtinnen und Beamte:

Mit der Novelle werden die rechtlichen Grundlagen für die Inanspruchnahme einer Teilpension sowohl für parallel gerechnete als auch vollharmonisierte Beamtinnen und Beamte geschaffen sowie dienstrechtliche Anpassungen auch für Vertragsbedienstete vorgenommen. Öffentlich Bedienstete können zukünftig die Wochendienstzeit auf 25, 50 oder 75 Prozent reduzieren, um schrittweise in den Ruhestand bzw. in die Pension zu wechseln.

  • Digitalisierung des Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächs:

Mit Einführung der digitalen Anwendung „IT-Service MAG“ im Rahmen der standardisierten IT-Verfahren des Personalmanagements des Bundes (PM-SAP) steht das Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch nun digital zur Verfügung. Es erfolgten daher die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen dazu.

  • Anpassungen der Ressortbezeichnungen:

Zudem beinhaltet die Novelle Anpassungen der Ressort-Bezeichnungen auf Grund der Novelle zum Bundesministeriengesetz 1986 – BMG durch BGBl. I Nr. 10/2025 sowie weitere redaktionelle Änderungen.

Kundgemacht durch BGBl | Nr. 100/2025
Inhaltlicher Stand: 29.12.2025