Pensionist:innen

Das Pensionsantrittsalter der Beamtinnen und Beamten im Bundesdienst beträgt 62,8 Jahre (2022) und ist damit annähernd gleich wie im Vorjahr (-0,02 Jahre). Im Fünf-Jahres-Vergleich beträgt der Zuwachs 0,7 Jahre.

Mehrere Effekte haben zu einem leichten Sinken des Pensionsantrittsalters geführt: Einerseits sind im Vergleich zum Vorjahr bei den vorzeitigen Pensionierungen sowohl die Anzahl gestiegen (+128 Neupensionierungen) als auch das Antrittsalter (-0,1 Jahre) gesunken. Bei den Dienstunfähigkeitspensionierungen ist das Antrittsalter gesunken (-0,5 Jahre). Andererseits sind die Neupensionierungen im Exekutivdienst, jener Berufsgruppe mit dem niedrigsten Pensionsantrittsalter, am höchsten angewachsen und bei den Lehrpersonen, mit dem höchsten Pensionsantrittsalter, am stärksten gesunken. Der Anteil der Neupensionierungen beider Berufsgruppen macht die Hälfte aller Neupensionierungen aus und daher wirken sich die Veränderungen in den beiden Berufsgruppen in der Gesamtbetrachtung aus. In den Jahren 2020 bis 2023 war das Pensionsantrittsalter weitgehend konstant. Voraussichtlich wird sich diese Entwicklung fortsetzen

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