3. Dezember – Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen findet jährlich am 3. Dezember statt und wurde 1992 von den Vereinten Nationen eingeführt. Sein Ziel ist es,

  • Bewusstsein für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu schaffen,
  • Diskriminierung abzubauen
  • und die volle Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern.

Der Bundesdienst setzt aktiv konkrete Initiativen für eine inklusive Arbeitsumgebung:

  • Aktive Bewerbung der Aufnahme von Menschen mit Behinderungen – sowohl gegenüber Bewerberinnen und Bewerber als auch innerhalb der Personalabteilungen, um Bewusstsein zu schaffen. Weitere Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche sowie Informationen zu Einstieg und Perspektiven bietet die Jobbörse der Republik Österreich.
  • Plattform der Behindertenvertrauenspersonen – als Forum für Austausch, Unterstützung und Vernetzung.

Die Behindertenvertrauensperson

Die Behindertenvertrauensperson (BVP) hat die zentrale Aufgabe, die Interessen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen zu vertreten und sie in allen beruflichen Belangen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere, Kolleginnen und Kollegen mit Behinderungen beratend zur Seite zu stehen, sie in ihrem beruflichen Fortkommen zu stärken und auf individuelle Anliegen einzugehen. Gemeinsam mit der Personalvertretung nimmt die BVP wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Interessen der begünstigten behinderten Mitarbeiterinnen wahr.

  • Aus- und Fortbildungen zu Inklusion – um Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Behindertenvertrauenspersonen zu sensibilisieren und praktische Kompetenzen für eine inklusiven Arbeitswelt zu stärken. Die Verwaltungsakademie des Bundes bietet in ihrem Bildungsprogramm entsprechende Angebote an.

Mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2006 und ihrem Inkrafttreten in Österreich 2008 wurde ein verbindlicher Rahmen geschaffen, der die Staaten verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Zentral ist dabei der Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe und selbstbestimmte Lebensführung – insbesondere auch am Arbeitsplatz.

In Österreich wurden diese internationalen Vorgaben im Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) konkretisiert. Der NAP definiert Maßnahmen, um Barrieren abzubauen, die Beschäftigungssituation zu verbessern und den Zugang zum Erwerbsleben zu erleichtern.

Fünf Würfel mit fünf verschiedenen darauf angebrachten Icons und Text "Inklusion am Arbeitsplatz"
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