Mit dem Innovationsbericht des Bundes 2024 veröffentlichte Österreich die Ergebnisse der erstmalig durchgeführten Innovationsmessung des Bundes.
Der Innovationsbericht des Bundes 2024 ist der erste Bericht über die Innovationskraft der Bundesverwaltung in Österreich. Er wurde basierend auf den Daten der Umfrage zur Innovationsmessung des Bundes entwickelt, welche durch die jeweiligen Sektionen der Bundesministerien beantwortet wurden. Die Umfrage, welche erstmals im November/Dezember 2023 stattgefunden hat (Nullmessung), soll in Zukunft alle zwei Jahre durch die Ressorts beantwortet werden.
Der Innovationsbericht des Bundes liefert Daten zur Innovationskapazität des Bundes und gibt einen Überblick welche Arten von Innovation in der Bundesverwaltung verstärkt auftreten. Zudem wird untersucht welche Faktoren die Sektionen der Bundesministerien dabei unterstützten Innovationen zu entwickeln bzw. umzusetzen und welche Faktoren eher hinderlich wirken. Des Weiteren finden sich im Bericht einige ausgewählte Projekte wieder, welche durch die Sektionen der Bundesministerien als wichtigste Innovationsprojekte im Zeitraum der Umfrage festgehalten wurden. Diese Projekte werden außerdem einer Analyse unterzogen, um Gemeinsamkeiten und Entwicklungen feststellen zu können.
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Die nächste Innovationsmessung des Bundes soll im 4. Quartal 2025 durchgeführt und der nächste Innovationsbericht des Bundes 2026 veröffentlicht werden.
Internationale Aktivitäten
Mit der Durchführung der Innovationsmessung des Bundes 2023 und der Veröffentlichung des Innovationsberichts des Bundes reiht sich Österreich unter einer der wenigen Nationen (aktuell 11 Nationen; Stand: Februar 2025) weltweit, welche die Innovationsmessung auf Basis des Innovationsbarometers/Copenhagen Manuals erfolgreich abgeschlossen haben. Diese Tools werden international als eine der Grundlagen zur Innovationsmessung in der Verwaltung herangezogen.
Aktuell arbeitet auch das Observatory of Public Sector Innovation der OECD in der Working Group Public Sector Innovation Measurement an einer ersten Innovationsmessung, welche durch die teilnehmenden Staaten durchgeführt werden soll. Der Fragebogen soll 2025 an die National Contact Points (Österreich: Sektion III) ausgeschickt und von diesen auch beantwortet werden. Hier werden zudem die Ergebnisse des Innovationsberichts des Bundes 2024 herangezogen.
Kontakt:
Lukas Kastner, MA
Bundeskanzleramt
Abteilung III/9 – Strategisches Performancemanagement und Verwaltungsinnovation
E-Mail: lukas.kastner@bka.gv.at