Sonderverträge für die Deckung des Arbeitsanfalls iZm der Bewältigung der Coronavirus-Krise (COVID-19): Generelle Genehmigung für die Verlängerung bestehender Sonderverträge bis 30.6.2022 entsprechend BFRG 2022-2025

Zu diesem Gesetz existieren keine Novellen.