Bundesbedienstete werden aufgrund von Gesetzen entlohnt beziehungsweise besoldet. Für die Arbeitsplätze der allgemeinen Verwaltung, des Exekutivdienstes und des Militärischen Dienstes erfolgt die Zuordnung zu Funktionsgruppen auf der Grundlage von Arbeitsplatzbewertungen.
Basisinformationen – Besoldung im Bundesdienst
Das Besoldungsrecht der Bundesbediensteten und Lehrpersonen an Landesschulen ist durchwegs gesetzlich geregelt. Hier finden Sie Informationen zu ausgewählten gesetzlichen Bestimmungen des Besoldungsrechts.
Arbeitsplatzbewertung
Die Besetzung einer Planstelle bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Dabei ist die Gleichbehandlung aller Bundesbediensteten zu gewährleisten. Mit diesem Auftrag sind entsprechende Koordinationsmaßnahmen verbunden. Ein wichtiges Instrument zur Erfüllung dieser Aufgabe ist die Arbeitsplatzbewertung.