Pensionskassenvorsorge

Der Bund hat aufgrund gesetzlicher Anordnung, allen ab dem 1. Jänner 1955 geborenen Bundesbediensteten (Beamtinnen und Beamten sowie Vertragsbediensteten) eine betriebliche Pensionskassenzusage erteilt.

Dazu wurde zwischen dem Bund und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) ein Kollektivvertrag abgeschlossen. Im Rahmen dieses Kollektivvertrages hat sich der Bund zur regelmäßigen Zahlung von Dienstgeberbeiträgen in Höhe von 0,75 Prozent der Bemessungsgrundlage an die Bundespensionskasse verpflichtet, mit der er einen Pensionskassenvertrag abgeschlossen hat. Zusätzlich zu den Dienstgeberbeiträgen können die Bundesbediensteten freiwillig Eigenbeiträge einzahlen und damit ihre Zusatzpension erhöhen.

Gemäß 22a Abs. 2 GehG  und 78a Abs. 2 VBG sind sowohl der Kollektivvertrag über die Pensionskassenzusage für Bundesbedienstete als auch seine Änderungen in geeigneter Form kundzumachen.

Weiterführende Links

Sollten Sie sich in das Thema Pensionskassenvorsorge für Bundesbedienstete (sowie für Landeslehrpersonen) vertiefen wollen, werden folgende Links empfohlen.