Der Bund hat aufgrund gesetzlicher Anordnung, allen ab dem 1. Jänner 1955 geborenen Bundesbediensteten (Beamtinnen und Beamten sowie Vertragsbediensteten) eine betriebliche Pensionskassenzusage erteilt.
Dazu wurde zwischen dem Bund und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) ein Kollektivvertrag abgeschlossen. Im Rahmen dieses Kollektivvertrages hat sich der Bund zur regelmäßigen Zahlung von Dienstgeberbeiträgen in Höhe von 0,75 Prozent der Bemessungsgrundlage an die Bundespensionskasse verpflichtet, mit der er einen Pensionskassenvertrag abgeschlossen hat. Zusätzlich zu den Dienstgeberbeiträgen können die Bundesbediensteten freiwillig Eigenbeiträge einzahlen und damit ihre Zusatzpension erhöhen.
Gemäß 22a Abs. 2 GehG und 78a Abs. 2 VBG sind sowohl der Kollektivvertrag über die Pensionskassenzusage für Bundesbedienstete als auch seine Änderungen in geeigneter Form kundzumachen.
- Aktuelle Fassung des Kollektivvertrags
- Stammfassung des Kollektivvertrags vom 10. Juli 2009
- Erste Änderung des Kollektivvertrags vom 17. Dezember 2012
- Zweite Änderung des Kollektivvertrags vom 3. Juli 2014
Weiterführende Links
Sollten Sie sich in das Thema Pensionskassenvorsorge für Bundesbedienstete (sowie für Landeslehrpersonen) vertiefen wollen, werden folgende Links empfohlen.
- Website der Bundespensionskasse AG (inklusive Pensionskassenrechner)
- Rundschreiben vom 7. März 2001, GZ 920.803/6-II/A/6/00
- Rundschreiben vom 25. August 2009, GZ 920.803/0021-III/5/2009 (Erweiterung der Pensionskassenzusage für Bundesbedienstete ab 1. Jänner 2009)
- Rundschreiben vom 20. Februar 2013, GZ 920.900/0001-III/5/2013 (zur Dienstrechts-Novelle 2012; TOP 21)