Besoldungsreform 2019

Der Gesetzgeber hat mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019 die Vordienstzeitenanrechnung neu geregelt: Seitdem werden bei allen Bundesbediensteten und Landeslehrpersonen auch die vor dem 18. Geburtstag absolvierten Vordienstzeiten für die Einstufung berücksichtigt.

Zur Beseitigung allfälliger Altersdiskriminierungen, die durch die frühere Regelung – also durch die Nichtberücksichtigung der vor dem 18. Geburtstag absolvierten Vordienstzeiten – bewirkt wurden, müssen rund 170.000 Bedienstete von Amts wegen neu eingestuft werden. Zur Unterstützung der Dienstbehörden und Personalstellen bei diesem umfangreichen Vorhaben sollen (zusätzlich zu den angebotenen IT-Tools, Schulungsreihen und sonstigen Maßnahmen) hier nützliche Materialien gesammelt sowie die am häufigsten auftauchenden Fragen einheitlich und schnell verfügbar beantwortet werden.

Formulare

Schulungsunterlagen

Rundschreiben, Gesetzestexte und parlamentarische Materialien