Bei Public Governance handelt es sich um ein Verwaltungsmodell, das sich stark auf die Beziehung von Verwaltungseinheiten nach außen bezieht, und zwar zu den Bezieher:innen der Leistungen (Bürger:innen, Kund:innen) und anderen Stakeholdern (Interessensgruppen). Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Zusammenspiel der Organisationen, also der Akteurinnen und Akteure in einem Politikfeld, und ihrer Beziehungen. So soll eine gesamtgesellschaftliche Steuerung ermöglicht werden.
Im Unterschied zum New Public Management, wo die Kund:innenorientierung der Verwaltungsleistungen im Vordergrund steht, geht es bei Public Governance auch um die aktive Einbeziehung von Bürger:innen beziehungsweise um Kooperationen – unter anderem bei der Planung (zum Beispiel Budget), der Leistungserbringung und der Evaluation. Neben Transparenz und Beteiligung von Bürger:innen und Interessensvertretungen umfasst Public Governance zudem das Aufheben der Benachteiligungen von Menschen etwa aufgrund des Geschlechts, der Herkunft und des Alters. Public Governance meint auch eine neue Verantwortung für die Qualität der Leistungen und die Effektivität der Aufgabenerfüllung (Bedarf wird erfüllt, Problem wird gelöst). Weiters geht es um Nachhaltigkeit, indem die ökonomischen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des staatlichen Handelns in einer längerfristigen Zeitspanne mitberücksichtigt werden und um Kohärenz im Sinne einer Übereinstimmung zwischen Politik und den tatsächlich gesetzten Handlungen der Verwaltung.