Gleichbehandlung und Antidiskriminierung

Als Arbeitgeberin ist die öffentliche Verwaltung zur Gleichbehandlung ihrer Mitarbeiter:innen verpflichtet. Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz bietet in diesem Sinne Schutz vor Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, des Alters, der Religion und Weltanschauung sowie der sexuellen Orientierung und sieht darüber hinaus positive Maßnahmen für die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter vor. Das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz schützen Menschen vor Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung und sieht darüber hinaus positive Maßnahmen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vor.


Um ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen, braucht es einen effektiven Rechtsschutz und unabhängige Beratung und Unterstützung für Personen, die von Diskriminierung betroffen sind. In den Ressorts stehen die Gleichbehandlungsbeauftragten sowie in den Dienststellen zusätzlich ggf. Kontaktfrauen zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Die Bundes-Gleichbehandlungskommission überprüft auf Antrag sowie von Amts wegen behauptete Diskriminierungen. Als Ansprechpersonen für Bedienstete mit Behinderungen sind in den Ressorts ggf. Behindertenvertrauenspersonen gewählt.

Anlaufstellen für Bundesbedienstete bei vermuteter Diskriminierung:

*Gibt es an Ihrer Dienststelle noch keine Kontaktfrau (Frauenbeauftragte) und haben Sie Interesse, wenden Sie sich bitte an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen Ihres Ministeriums.