Der öffentliche Dienst in Österreich

In Österreich wird die öffentliche Verwaltung von Bund, Ländern und Gemeinden wahrgenommen. Zusätzlich zu den Gebietskörperschaften werden zuweilen auch die Sozialversicherungsträger, die gesetzlichen Interessensvertretungen (Kammern) und weitere, an der Erstellung öffentlicher Leistungen beteiligte Rechtsträger dem staatlichen Sektor zugerechnet.

Die im staatlichen Sektor beschäftigten Mitarbeiter:innen werden unter dem Begriff „öffentlicher Dienst“ zusammengefasst. Sie tragen mit der Erfüllung ihrer zahlreichen Aufgaben entscheidend zum reibungslosen Funktionieren des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft bei.

Neben bekannten Beispielen für öffentliche Aufgabenbereiche, wie Schulwesen, Innerer und Äußerer Sicherheit oder Steuer- und Abgabenverwaltung, in denen ein großer Teil der Mitarbeiter:innen beschäftigt ist, sind öffentlich Bedienstete auch in vielen anderen Tätigkeitsbereichen engagiert, etwa in der Bereitstellung diverser Sozialleistungen, Aufrechterhaltung und Verbesserung der Infrastruktur, Lebens- und Arzneimittelsicherheit, Umwelt- und Naturschutz, Gesundheitswesen und vielem mehr.

Auf den folgenden Seiten können Sie weiterführende Informationen zum öffentlichen Dienst nachlesen:

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf den folgenden Seiten der Publikation „Das Personal des Bundes 2023“ sowie im nachstehenden Folder: