Rechtsgrundlagen, Berichte und Materialien

Die Wirkungsorientierung auf Bundesebene hat ihre rechtliche Grundlage im Bundes-Verfassungsgesetz, im Bundeshaushaltsgesetz 2013 und in diversen Ausführungsverordnungen. Die aktuellen Wirkungsziele der Bundesregierung sowie die Schwerpunkte der Dienststellen können in den Budgetunterlagen nachgeschlagen werden.

Die Berichte zur Wirkungsorientierung und über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung werden jährlich an den Nationalrat übermittelt. Sie dienen der Öffentlichkeit als Informations- und der Verwaltung als Steuerungsinstrument.

Die aktuellen Evaluationsergebnisse zur Wirkungsorientierung sowie zur Wirkungsorientierten Folgenabschätzung finden Sie auch unter www.wirkungsmonitoring.gv.at.

Die Handbücher der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle des Bundes sowie das in Kooperation mit der Verwaltungsakademie des Bundes erstellte Schulungsangebot, dienen den Fach- und Führungskräften der Verwaltung als Unterstützung bei der Anwendung der Wirkungsorientierung in ihren Arbeitsbereichen.