Nachhaltige Innovations- und Veränderungsprozesse brauchen eine professionelle Begleitung. Die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle des Bundes (Abteilung III/C/10 – Wirkungscontrollingstelle des Bundes) begleitet die Ministerien und Dienststellen bei der Implementierung der Wirkungsorientierung methodisch-prozesshaft.
Die Wirkungscontrollingstelle
- unterstützt und berät die Ressorts bei der Einführung von leistungs- und wirkungsorientierten Steuerungsprozessen und -instrumenten. Dazu bietet sie Beratungsgespräche, Handlungsanleitungen und Schulungen an,
- fördert durch qualitätssichernde Maßnahmen die einheitliche Qualität von Zielen und Indikatoren. Der Nationalrat kann somit das Ambitionsniveau und Sinnhaftigkeit der Ziele diskutieren,
- fordert von den Ressorts Berichte zur Zielerreichung ein und berichtet dem Nationalrat die Ergebnisse in standardisierter Form. Durch die verstärkte Transparenz der Zielerreichung wird die Verantwortung für erzielte Ergebnisse in Politik und Verwaltung weiter gestärkt.