Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website oeffentlicherdienst.gv.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Icons und Bilder: Die Bundes CMS Font-Icons neben verlinkten Listenpunkten und bei der Pfadnavigation werden von VoiceOver am iPhone fokussiert und sind ein leeres Element, der Pfeil nach den Links bei Publikationen wird als „e“ vorgelesen.
    Bilder auf der Startseite mit Copyright im title Attribut haben ein leeres alt-Attribut. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Text-Alternativen) nicht erfüllt.
  • Mobiles Menü: die letzten 3 Hauptmenüpunkte sind erschwert zu erreichen, wenn ein Untermenü geöffnet ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.4.10 (Umfluss – Reflow) nicht erfüllt.
  • Einige Webseiten enthalten Links mit identem Link-Text, die zu unterschiedlichen Zielen führen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) nicht erfüllt. 
  • Newslettertool: Fehler- und Erfolgsmeldungen bei Mailinganbieter sind nicht optimal umgesetzt. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 3.3.1 (Fehlererkennung) nicht erfüllt.

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Einige ältere Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind ältere PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
  • Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus, beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des BMKÖS liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im März 2023 erstellt und im Mai 2023 aktualisiert.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines externen Accessibility Audits nach WCAG 2.1 AA und EN 301549 V3.2.1 im April 2023. Überprüft wurden folgende Seiten:

  • T1 Startseite
    https://oeffentlicherdienst.gv.at
  • T2 Publikationen
    https://oeffentlicherdienst.gv.at/publikationen
  • T3 Newsletter
    https://oeffentlicherdienst.gv.at/newsletter
  • T4 Ministerien und nachgeordnete Dienststellen
    https://oeffentlicherdienst.gv.at/ueber-den-bundesdienst/organisationsstruktur-des-bundesdienstes/ministerien-und-nachgeordnete-dienststellen
  • T5 Gesetze, Verordnungen, Rundschreiben
    https://oeffentlicherdienst.gv.at/dienstrecht/gesetze-verordnungen-rundschreiben
  • T6 Barrierefreiheit
    https://oeffentlicherdienst.gv.at/barrierefreiheit

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an webredaktion@bmkoes.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website oeffentlicherdienst.gv.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:
Webredaktion
E-Mail: webredaktion@bmkoes.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren