Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Abschätzung der konsumentenschutzpolitischen Auswirkungen im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Konsumentenschutzpolitik-Verordnung – WFA-KV)

Zu diesem Gesetz existieren keine Novellen.