Bauschvergütungen gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 2 RGV 1955 für die Benützung beamteneigener Kraftfahrzeuge im dienstlichen Interesse (Haltungskostenbeiträge); Neufestsetzung mit 1. November 2005

Zu diesem Gesetz existieren keine Novellen.