Bauschvergütungen gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 2 RGV 1955 für die Benützung beamteneigener Kraftfahrzeuge im dienstlichen Interesse (Haltungskostenbeiträge); Neufestsetzung vom 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2009

Zu diesem Gesetz existieren keine Novellen.