Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre
Das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre legt für Funktionen in Ländern und Gemeinden monatliche Bezüge als Obergrenzen fest.
RIS-Gesetzestext in der gültigen FassungHinweis: Die Einarbeitung von Änderungen kann zirka einen Monat ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt dauern.
Zu diesem Gesetz existieren keine Novellen.