Bezügebegrenzungsgesetz (Politikerbezüge)

Das Bezügebegrenzungsgesetz umfasst unter anderem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Pensionskassenvorsorgegesetz.

RIS-Gesetzestext in der gültigen Fassung
Hinweis: Die Einarbeitung von Änderungen kann zirka einen Monat ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt dauern.

Zu diesem Gesetz existieren keine Novellen.