Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre

Das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre legt für Funktionen in Ländern und Gemeinden monatliche Bezüge als Obergrenzen fest.

RIS-Gesetzestext in der gültigen Fassung
Hinweis: Die Einarbeitung von Änderungen kann zirka einen Monat ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt dauern.

Zu diesem Gesetz existieren keine Novellen.