Exekutivdienstzeichengesetz
Das Exekutivdienstzeichengesetz regelt die Schaffung und Verleihung des Exekutivdienstzeichens für langjährige einwandfreie Dienstleistung.
RIS-Gesetzestext in der gültigen FassungHinweis: Die Einarbeitung von Änderungen kann zirka einen Monat ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt dauern.
Zu diesem Gesetz existieren keine Novellen.