Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetz

Das Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetz regelt die Schaffung und Verleihung sowohl des Exekutivdienstzeichens für langjährige einwandfreie Dienstleistung im Bereich der Exekutive (BMI, BMJ) als auch des Anerkennungszeichens für besondere Verdienste, insbesondere für besonderen persönlichen Einsatz bei der Rettung von Menschen aus Not.

RIS-Gesetzestext in der gültigen Fassung
Hinweis: Die Einarbeitung von Änderungen kann zirka einen Monat ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt dauern.

Zu diesem Gesetz existieren keine Novellen.