Exekutivdienstzeichengesetz

Das Exekutivdienstzeichengesetz regelt die Schaffung und Verleihung des Exekutivdienstzeichens für langjährige einwandfreie Dienstleistung.

RIS-Gesetzestext in der gültigen Fassung
Hinweis: Die Einarbeitung von Änderungen kann zirka einen Monat ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt dauern.

Zu diesem Gesetz existieren keine Novellen.