Verordnung der Bundesministerin für Finanzen zur Abschätzung der Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Verwaltungskosten-Verordnung – WFA-VKV)

Zu diesem Gesetz existieren keine Novellen.