1. BDG-Novelle 1997

  • Begriffsbestimmung der Dienstzeit mit einer Bewertung besonderer Dienste (Bereitschaft, Journaldienst), Festlegung von Mindestruhezeiten – je Tag und Woche – und einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit, Regelung von Ruhepausen und bestimmter Aspekte der Nachtarbeit
  • Flexibilisierung der Teilzeitregelungen (bei den Anlassgründen, beim Ausmaß, der Zeitdauer, den Ausschlussgründen und der vorzeitigen Beendigung von Teilzeit)
  • Karenzurlaube: Regelung der Anlassfälle, in denen Karenzurlaube kraft Gesetzes eintreten oder ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Karenzurlaubes besteht; Festsetzung einer Höchstdauer für Karenzurlaube je nach Anlass sowie von Obergrenzen für deren Berücksichtigung für zeitabhängige Rechte; Regelung der Auswirkungen eines Karenzurlaubes auf arbeitsplatzabhängige Rechte.
  • Disziplinarrecht: Einführung einer Strafbarkeitsverjährung, Beseitigung der Anrufungsmöglichkeit des VwGH bei Einleitungs- und Verhandlungsbeschluss, Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten unter bestimmten Voraussetzungen, Erweiterung der Befugnisse von Senatsvorsitzenden, Neuregelung von Ermahnung und Belehrung
  • Neufassung der für das Bewerbungs- und Ausschreibungsverfahren der Lehrer geltenden Bestimmungen
Kundgemacht durch BGBl | Nr. Nr. 61/1997