2. Dienstrechts-Novelle 1998
- Rechtsgrundlage für Dienstausweise und Dienstkarten
- Vergütung für Beamte des Exekutivdienstes (Wachdienstes), die während der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) Dienst verrichten
- Ausgleichsmaßnahmen für Beamte des Exekutivdienstes (Wachdienstes), die in einem Kalenderjahr mindestens 15 exekutive Nachtdienste geleistet haben.