2. Dienstrechts-Novelle 2001
- Ausweitung des bestehenden Vorruhestandskarenzierungsmodells auf Reorganisationsmaßnahmen ohne Zusammenhang mit einer Ausgliederung
- Möglichkeit der vorzeitigen Ruhestandsversetzung gegen Pensionsabschlag für Beamte ab einem Mindestalter von 55 Jahren
- Förderung von freiwilligen Austritten aus dem Beamtendienstverhältnis durch angemessene Abschlagszahlungen
- Erhöhung der Attraktivität von Karenzierungen durch Anrechnung von maximal 5 Jahren für zeitabhängige Rechte