2. Dienstrechts-Novelle 2001

  • Ausweitung des bestehenden Vorruhestandskarenzierungsmodells auf Reorganisationsmaßnahmen ohne Zusammenhang mit einer Ausgliederung
  • Möglichkeit der vorzeitigen Ruhestandsversetzung gegen Pensionsabschlag für Beamte ab einem Mindestalter von 55 Jahren
  • Förderung von freiwilligen Austritten aus dem Beamtendienstverhältnis durch angemessene Abschlagszahlungen
  • Erhöhung der Attraktivität von Karenzierungen durch Anrechnung von maximal 5 Jahren für zeitabhängige Rechte
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 155/2001