2. Dienstrechts-Novelle 2003

  • Einführung des Verwaltungspraktikums im Bundesdienst, das die bisherige Eignungsausbildung ablösen soll.
  • Anpassung der Personalvertretungsorganisation an die Ministerial- und Dienststellenorganisation des Bundes.
  • Berufsförderung von Militärpersonen auf Zeit (grundlegende strukturelle Änderung des Militärberufsförderungsgesetzes).
  • Anpassung des Dienst- und Besoldungsrechtes für das an den Universitäten tätige Personal, insbesondere für die Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer, an das Universitätsgesetz 2002.
  • Generelle Umrechnung des Urlaubsausmaßes in Stunden.
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 130/2003