2. Dienstrechts-Novelle 2003
- Einführung des Verwaltungspraktikums im Bundesdienst, das die bisherige Eignungsausbildung ablösen soll.
- Anpassung der Personalvertretungsorganisation an die Ministerial- und Dienststellenorganisation des Bundes.
- Berufsförderung von Militärpersonen auf Zeit (grundlegende strukturelle Änderung des Militärberufsförderungsgesetzes).
- Anpassung des Dienst- und Besoldungsrechtes für das an den Universitäten tätige Personal, insbesondere für die Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer, an das Universitätsgesetz 2002.
- Generelle Umrechnung des Urlaubsausmaßes in Stunden.