2. Dienstrechts-Novelle 2007

  • Klarstellung in Folge der neueren Judikatur des EuGH, dass Zeiten einer Dienststellenbereitschaft oder eines Journaldienstes im vollen Ausmaß unter den Begriff der Dienstzeit subsumiert werden.
  • Übernahme der jüngsten Änderungen des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere Einführung eines Mehrarbeitszuschlages für Teilzeitbeschäftigte, in das Dienstzeitrecht des Bundes.
  • Neugestaltung der vom Rechnungshof kritisierten Ruhensbestimmung für pauschalierte Nebengebühren und monatliche Vergütungen.
  • uneingeschränkte Ausdehnung des Geltungsbereiches des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes auf Landeslehrerinnen und Landeslehrer.
  • Anpassung des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes an das Landarbeitsgesetz hinsichtlich Flexibilisierung des gesetzlichen Arbeitszeitrechts und Schaffung eines Zuschlags für Teilzeitkräfte bei Mehrarbeit.
  • Die Aufnahme von Lehrlingen zur integrativen Berufsausbildung wird vom Ausschreibungs- und Auswahlverfahren nach Abschnitt VII AusG ausgenommen; die Eignung der Jugendlichen für die Ausbildung wird bereits in einem vorangehenden Clearingprozess festgestellt.
  • Normierung der pensionsrechtlichen Gleichbehandlung von vor 2005 pragmatisierten Landes- und Gemeindebeamtinnen/-beamte, die zum Bund wechseln, mit Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten.
  • Reduktion des Verwaltungsaufwandes bei der Vollziehung des Fahrtkostenzuschusses.
  • Gehaltserhöhung für die Bediensteten im Öffentlichen Dienst.
  • Übertragung der dienst- und besoldungsrechtlichen Sonderregelungen für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in das Dienstrecht für die Richter- und Staatsanwaltschaft.
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 96/2007