2. Dienstrechts-Novelle 2015

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Gehaltsabschluss für die Bediensteten im Öffentlichen Dienst ab 1.1.2016 (+ 1,3 Prozent).
  • Neuregelung der Verwendungszulage rückwirkend ab 12.2.2015. Die jeweils gebührende Verwendungszulage ist einer Tabelle im Gesetz zu entnehmen, wodurch die bisherige komplizierte Vergleichsberechnung bei der Ermittlung der Verwendungszulage entfällt.
  • Klarstellung, dass das im Februar geschaffene neue Besoldungssystem das alte vollständig ersetzt und daher auch für die Berechnung von Bezügen aus Vorjahren heranzuziehen ist.
  • Änderung der Reisegebührenvorschrift (Auszahlung eines kilometerabhängigen Beförderungskostenzuschusses).
  • Änderung des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes.
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 164/2015