2. Dienstrechts-Novelle 2005

  • die Umsetzung der Verhandlungen zwischen dem Bund und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes über die Besoldungsregelung der Bundesbediensteten und Landeslehrerinnen/Landeslehrer für 2006: Ab 1. Jänner 2006 werden die Gehälter der Beamtinnen und Beamten (soweit sie nicht gemäß § 17 Poststrukturgesetz zugewiesen sind), die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und die Zulagen und Vergütungen, die im Gesetz in Geldbeträgen ausgedrückt sind, um 2,7 % erhöht;
  • die Rechtsfolgen der Inanspruchnahme von im Bundesinteresse gelegenen Karenzurlauben (z. B. zur Aufnahme eines Dienstverhältnisses bei internationalen Organisationen) werden zur Steigerung der Inanspruchnahme solcher Karenzurlaube verbessert;
  • Dienstausweise sollen so beschaffen sein, dass sie mit einer Bürgerkartenfunktion ausgestattet werden können;
  • die Pflegefreistellung soll auch stundenweise in Anspruch genommen werden können;
  • die Sterbebegleitung soll auch für Wahl- und Pflegeeltern in Anspruch genommen werden können sowie die Möglichkeit der Betreuung schwersterkrankter Kinder auf insgesamt neun Monate verlängert werden;
  • diverse Änderungen im Lehrerbereich;
  • diverse Anpassungen im Dienst- und Pensionsrecht an bereits erfolgte Änderungen im ASVG;
  • in der Anlage 1 zum BDG 1979 werden Organisationsänderungen in den Ressorts berücksichtigt.
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 165/2005