2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009
Kindererziehungszeiten sowie Präsenz- und Zivildienstzeiten sind ab 1.1.2005 vorrangig im Beamten-Pensionskonto enthalten.
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 83/2009Kindererziehungszeiten sowie Präsenz- und Zivildienstzeiten sind ab 1.1.2005 vorrangig im Beamten-Pensionskonto enthalten.
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 83/2009