Änderung des BDG 1979

  • Ausdehnung der Familienhospizfreistellung auf die Pflege von Kindern von Lebensgefährten.
  • Ermöglichung der Durchführung der Beratung und Beschlussfassung im Verfahren vor der Disziplinaroberkommission im Umlaufweg.
  • Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss auch für Verwaltungspraktikanten.
  • Schaffung der Verwendungsbezeichnung „Professor“ für Vertragslehrer.
  • Einbeziehung vertraglich beschäftigter Aspiranten in das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz.
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 117/2006