Änderung des Bezügegesetzes und des Bundesbezügegesetzes
Pensionsrechtsänderungen für Politiker:innen:
- Erhöhung des Pensionsantrittsalters schrittweise um 1 ½ Jahre,
- Erhöhung des Pensionsbeitrages um 0,8 %,
- Ausweitung der Bandbreite der Witwen(Witwer)versorgung auf 0 bis 60% in Abhängigkeit vom Eigeneinkommen der/des Hinterbliebenen,
- Erhöhung der Abschläge bei Frühpensionierungen.