Änderung des Bezügegesetzes und des Bundesbezügegesetzes

Pensionsrechtsänderungen für Politiker:innen:

  • Erhöhung des Pensionsantrittsalters schrittweise um 1 ½ Jahre,
  • Erhöhung des Pensionsbeitrages um 0,8 %,
  • Ausweitung der Bandbreite der Witwen(Witwer)versorgung auf 0 bis 60% in Abhängigkeit vom Eigeneinkommen der/des Hinterbliebenen,
  • Erhöhung der Abschläge bei Frühpensionierungen.
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 97/2000