Änderung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes

  • Bekanntmachungspflicht für alle Funktionen und höherwertigen Arbeitsplätze, die nicht bereits einem Ausschreibungsverfahren unterliegen
  • Festlegung, dass bei der Zusammensetzung von Dienstrechtskommissionen die dem Frauenanteil entsprechende Zahl von Frauen bestellt werden soll bzw. für den Fall, dass trotz Proporzregelung keine Frau zu bestellen ist, Teilnahme von Frauenvertretern mit beratender Stimme
  • Herstellung von EU-konformen Sanktionen durch Beseitigung der Obergrenzen beim Schadenersatz wegen Diskriminierung bei der Aufnahme oder beim beruflichen Aufstieg auf Grund des Geschlechtes
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 132/1999