Änderung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes

  • Der Diskriminierungsschutz im Bundesdienst wurde entsprechend den Vorgaben des Europarechts auf die neuen Diskriminierungstatbestände aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung ausgedehnt.
  • Der Diskriminierungstatbestand der Belästigung (Mobbing) wurde eingeführt.
  • Darüber hinaus beinhaltet diese Novelle Verbesserungen des Instrumentariums zur Rechtsdurchsetzung inklusive der Schadenersatzregelungen.
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 65/2004