Änderung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes

  • Anpassung der Definition der (sexuellen) Belästigung an die Anforderungen des Gemeinschaftsrechts.
  • Einführung des Gebots der sprachlichen Gleichbehandlung.
  • Änderungen der Anordnung betreffend die Zusammensetzung von Kommissionen, welche in Personalangelegenheiten zu entscheiden haben, damit in deren Entscheidungen die spezifische berufliche Erfahrungswelt von Frauen entsprechend einfließen kann.
  • Ausdehnung der Berichtspflicht der Bundesministerin oder des Bundesministers für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst an die Bundesregierung auch auf die Diskriminierungsfälle der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.
  • Klarstellung, dass der Diskriminierungsschutz bei Beendigung des Dienstverhältnisses auch bei Nichtverlängerung eines befristeten Dienstverhältnisses bzw. Beendigung in der Probezeit gilt.
  • Einräumung eines Wahlrechts bei diskriminierender Beendigung zwischen Anfechtung oder Akzeptanz der Beendigung und gleichzeitige Einforderung von Vermögens- und immateriellen Schadenersatz.
  • Klarstellung, dass bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung auf eine allfällige Mehrfachdiskriminierung Bedacht zu nehmen ist.
  • Ausdehnung der Vertretungsregelung durch eine Interessenvertretung oder Nichtregierungsorganisation im Verfahren vor der Kommission auch auf Fälle der Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes.
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 97/2008