Änderung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes
Notwendige Änderungen aufgrund der Auflassung der Finanzlandesdirektionen und der Auflösung des Wachkörpers „Zollwache“.
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 76/2004Notwendige Änderungen aufgrund der Auflassung der Finanzlandesdirektionen und der Auflösung des Wachkörpers „Zollwache“.
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 76/2004