Änderung des Pensionsgesetzes 1965 und des Bundesbahn-Pensionsgesetzes

Der „Schutzbetrag“ bei der Witwen(Witwer)pension wird rückwirkend so festgesetzt, dass er mit Wirkung ab 1. November 2008 einer Erhöhung mit dem Faktor 1,034 entspricht.

Kundgemacht durch BGBl | Nr. 15/2009