Änderung des Poststrukturgesetzes

  • Ermächtigung der Organe der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft oder ihrer Tochter- bzw. Nachfolgegesellschaften, die Regelungen für dienstzugewiesene Beamtinnen/Beamten an die für Angestellte anzunähern
  • Schaffung einer neuen Besoldungsgruppe („PF-Schema“)
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 161/1999