Bezügebegrenzungsgesetz

  • Abschaffung aller bezügerechtlichen Pensionen und Abfertigungen im Bereich des Bundes, der Länder und Gemeinden
  • Politikerbezüge werden vom Beamtenschema abgekoppelt
  • Abschaffung der Vorrückungen
  • Anpassung der Bezüge auf Grund der allgemeinen Ist-Lohnentwicklung
  • Abstufung der Bezüge nach der jeweiligen Verantwortung
  • in Hinkunft sind höchstens zwei Bezüge aus öffentlichen Kassen zulässig
  • Schaffung von Obergrenzen bei mehreren Einkommen aus öffentlichen Kassen
  • Ersatz der politisch verursachten Aufwendungen für Politiker nur mehr nach den jeweils nachgewiesenen Kosten.
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 64/1997