Bezügebegrenzungsgesetz
- Abschaffung aller bezügerechtlichen Pensionen und Abfertigungen im Bereich des Bundes, der Länder und Gemeinden
- Politikerbezüge werden vom Beamtenschema abgekoppelt
- Abschaffung der Vorrückungen
- Anpassung der Bezüge auf Grund der allgemeinen Ist-Lohnentwicklung
- Abstufung der Bezüge nach der jeweiligen Verantwortung
- in Hinkunft sind höchstens zwei Bezüge aus öffentlichen Kassen zulässig
- Schaffung von Obergrenzen bei mehreren Einkommen aus öffentlichen Kassen
- Ersatz der politisch verursachten Aufwendungen für Politiker nur mehr nach den jeweils nachgewiesenen Kosten.