Bezügereformgesetz
- Trennung des Bezügerechts der obersten Organe vom Gehaltsschema der öffentlich Bediensteten
- Festsetzung der Bezüge der obersten Organe direkt im Bezügegesetz
- Überführung des Pensionsrechts der Politiker ins allgemeine bzw. durch den Beruf vorgegebene Pensionssystem
- Schaffung eines allgemeinen – bisher nur für Bedienstete im öffentlichen Dienst vorgesehenen – Anspruchs auf Urlaub gegen Entfall der Bezüge (Karenzurlaub) aus allen Beschäftigungsmöglichkeiten für Politikerinnen und Politiker
- während der Ausübung einer Funktion nach dem Bezügegesetz: Karenzierung von öffentlich Bediensteten gegen Entfall ihrer Beamtenbezüge bzw. ihres Vertragsbedienstetenentgeltes
- Unzulässigkeit einer politischen Tätigkeit in der Legislative und einer beruflichen Tätigkeit in der Exekutive.