Bildungsreformgesetz 2017
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Neuordnung der Behörden (Bildungsdirektionen als gemeinsame Bund-Land-Behörde statt Landesschulrat bzw. Stadtschulrat für Wien)
- Ausbau der Schulautonomie (flexible Klassengrößen, Gestaltungsfreiheit bei Fächerangebot und Art der Gruppenbildung, zeitliche Flexibilisierung der Unterrichtseinheiten, Ausbau der Personalautonomie der Schulen)
- Weiterentwicklung der Objektivierung im Rahmen der Besetzung von leitenden Funktionen im Schuldienst
- Möglichkeit der Bildung von Schulclustern
- Ermöglichung der Einrichtung von Modellregionen zur Erprobung der Gesamtschule