Bildungsreformgesetz 2017

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Neuordnung der Behörden (Bildungsdirektionen als gemeinsame Bund-Land-Behörde statt Landesschulrat bzw. Stadtschulrat für Wien)
  • Ausbau der Schulautonomie (flexible Klassengrößen, Gestaltungsfreiheit bei Fächerangebot und Art der Gruppenbildung, zeitliche Flexibilisierung der Unterrichtseinheiten, Ausbau der Personalautonomie der Schulen)
  • Weiterentwicklung der Objektivierung im Rahmen der Besetzung von leitenden Funktionen im Schuldienst
  • Möglichkeit der Bildung von Schulclustern
  • Ermöglichung der Einrichtung von Modellregionen zur Erprobung der Gesamtschule
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 138/2017