Bundes-Bedienstetenschutzgesetz – B-BSG (Neukodifizierung)

Da die Anpassung des geltenden Rechts an die EU-Richtlinien betreffend den technischen und arbeitshygienischen Bedienstetenschutz eine umfassende Änderung des Bundesbediensteten-Schutzgesetzes (BSG) sowie der dazu erlassenen Verordnungen erfordert hat, wurde im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit eine Neufassung einer Novellierung vorgezogen.

Kundgemacht durch BGBl | Nr. 70/1999