Dienstrechts-Novelle 1999

  • Abbau von Mehrfachzuständigkeiten, Entfall von Mitwirkungsbefugnissen des BMF
  • Höhere Ergänzungszulage für den Rechnungshof-Prüfdienst
  • Personalvertretungsrecht: Einbeziehung der Lehrlinge, Verlängerung der Funktionsperiode auf 5 Jahre, Ermöglichung einer Disziplinaranzeige gegen Dienstgeber
  • Anpassung des Dienst- und Besoldungsrechts für Bedienstete an den Universitäten der Künste
  • Pensionskassenvorsorge für Vertragsbedienstete
  • Land- und Forstarbeiter-Dienstrecht: Umsetzung von EU-Richtlinien bei Arbeitszeit und Gesundheitsschutz
  • Neue Besoldungsgruppe „Schul- und Fachinspektoren“ (SI1, FI1, SI2, FI2)
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 127/1999