Dienstrechts-Novelle 2005

  • Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Einbeziehung von Beamtinnen/Beamten und der noch nicht in die Pensionskassenvorsorge einbezogenen Vertragsbediensteten in eine Pensionskassenvorsorge,
  • Aktualisierung der Richtverwendungen in der Anlage 1 BDG 1979,
  • Anpassung diverser Dienstrechtsvorschriften an die im Rahmen der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2005 erfolgte Zusammenlegung der Wachkörper Bundespolizei und Bundesgendarmerie,
  • Schutzbestimmungen für minderjährige Zeugen im Disziplinarverfahren,
  • Aufhebung der Bestimmungen über den Todesfall-, Bestattungskosten- und Pflegekostenbeitrag bei gleichzeitiger Einführung einer Zuwendung an die Hinterbliebenen von im Dienststand verstorbenen Beamtinnen/Beamten und eines besonderen Sterbekostenbeitrages,
  • Schaffung der Möglichkeit der Aufnahme von Landesvertragslehrerinnen/Landesvertragslehrern in die bestehenden Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgeeinrichtungen der Länder sowie
  • Vereinheitlichung des Begriffs des „Erwerbseinkommens“ bei Einkünften aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit bei der Anwendung des Teilpensionsgesetzes.
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 80/2005