Dienstrechts-Novelle 2007

  • Einführung des Sabbaticals für alle Bundesbediensteten,
  • Ausweitung der Pflegefreistellung auf die Pflege von im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder des Lebensgefährten/der Lebensgefährtin und auf Stiefkinder,
  • Einführung der Zulässigkeit der Bestellung von Beamtinnen und Beamten anderer Ressorts zu Mitgliedern der Disziplinarkommission oder zu DisziplinaranwältInnen,
  • Gleichstellung von Fachhochschulabsolventinnen/Fachhochschulabsolventen und UniversitätsabsolventInnen/Universitätsabsolventen,
  • Gleichstellung von Vordienstzeiten bei Einrichtungen der Europäischen Union bei der Einstufung mit Bundesdienstzeiten,
  • frauenfördernde Maßnahmen im Ausschreibungsgesetz,
  • In Hinkunft muss in den Begutachtungskommission und die Aufnahmekommission durch die geschlechterparitätische Entsendung seitens der Leiterin/des Leiters der Zentralstelle jedenfalls immer ein weibliches Mitglied vertreten sein. Zusätzlich hat die/der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlung oder eine von ihr/ihm namhaft gemachte weibliche Bedienstete das Recht, mit beratender Stimme an den Sitzungen dieser Kommissionen teilzunehmen.
  • In jeder Ausschreibung ist nunmehr offen zu legen, mit welcher Gewichtung besondere Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung der Bewerberin/des Bewerbers berücksichtigt werden.
  • Die wesentliche Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens und die Zusammensetzung der Begutachtungskommission sind auf den Internethomepages der Zentralstellen, in deren (Ressort)Bereich die ausschreibende Stelle eingerichtet ist, verpflichtend zu veröffentlichen.
  • Verlängerung der Abschlagsfreiheit der so genannten „Hacklerregelung“ um drei Jahre,
  • Halbierung des Abschlags bei Inanspruchnahme der Korridorpension,
  • keine neue Verleihung von schulfesten Lehrerstellen im Bereich der Volks-, Haupt- und Sonderschulen, an Polytechnischen Schulen, Berufsschulen und Bundesschulen ab 1.9.2008 mehr.
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 53/2007