Dienstrechts-Novelle 2008

  • Aufhebung der Bestimmungen über den Aufstiegskurs und die Beamten-Aufstiegsprüfung
  • Abschaffung der Samstagfeiertagsregelung
  • Eine während eines Erholungsurlaubes in Anspruch genommene Pflegefreistellung ist, wenn sie drei Kalendertage überschreitet, nicht als Erholungsurlaub anzurechnen.
  • Ausweitung der Anrechenbarkeit von Karenzurlauben zur Begründung eines Dienstverhältnisses zur EU auf 10 Jahre
  • Verlängerung der Geltungsdauer des Sabbaticals um 5 Jahre
  • Verankerung der Generalprävention als der Spezialprävention gleichwertige Funktion des Beamtendisziplinarrechts
  • Gehaltsanpassung für 2009
  • Übergangsbestimmungen beim Fahrtkostenzuschuss (automatische Überleitung)
  • Änderung des für die Bemessungsgrundlage der Dienstgeberbeiträge für die Betriebliche Mitarbeitervorsorge maßgeblichen Entgeltbegriffs
  • Übernahme der für Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes geltenden Verwendungsbezeichnungen auch für Vertragsbedienstete
  • Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht berechtigt zur Eröffnung eines Pensionskontos für die Vollmachtgeberin bzw. den Vollmachtgeber
  • Für Zeiten eines Karenzurlaubes zur Pflege eines behinderten Kindes wird eine Pensionsbeitragsgrundlage rückwirkend ab 1. Jänner 1988 normiert.
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 147/2008