Dienstrechts-Novelle 2008
- Aufhebung der Bestimmungen über den Aufstiegskurs und die Beamten-Aufstiegsprüfung
- Abschaffung der Samstagfeiertagsregelung
- Eine während eines Erholungsurlaubes in Anspruch genommene Pflegefreistellung ist, wenn sie drei Kalendertage überschreitet, nicht als Erholungsurlaub anzurechnen.
- Ausweitung der Anrechenbarkeit von Karenzurlauben zur Begründung eines Dienstverhältnisses zur EU auf 10 Jahre
- Verlängerung der Geltungsdauer des Sabbaticals um 5 Jahre
- Verankerung der Generalprävention als der Spezialprävention gleichwertige Funktion des Beamtendisziplinarrechts
- Gehaltsanpassung für 2009
- Übergangsbestimmungen beim Fahrtkostenzuschuss (automatische Überleitung)
- Änderung des für die Bemessungsgrundlage der Dienstgeberbeiträge für die Betriebliche Mitarbeitervorsorge maßgeblichen Entgeltbegriffs
- Übernahme der für Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes geltenden Verwendungsbezeichnungen auch für Vertragsbedienstete
- Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht berechtigt zur Eröffnung eines Pensionskontos für die Vollmachtgeberin bzw. den Vollmachtgeber
- Für Zeiten eines Karenzurlaubes zur Pflege eines behinderten Kindes wird eine Pensionsbeitragsgrundlage rückwirkend ab 1. Jänner 1988 normiert.