Dienstrechts-Novelle 2016

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Schaffung von Verwendungsbezeichnungen für Vertragsbedienstete aller Entlohnungsschemata
  • Normierung von Verständigungspflichten gegenüber der Dienstbehörde im Disziplinarverfahren
  • Überarbeitung der Bestimmungen über die Ruhestandsversetzung durch Erklärung (Schwerarbeitspension, Korridorpension und LangzeitbeamtInnenpension) aufgrund des Entfalls der allgemeinen Bestimmungen über die Ruhestandsversetzung durch Erklärung bei Erreichen eines bestimmten Alters mit 1. September 2017
  • Anpassung der Bestimmungen über die Urlaubsersatzleistung für Beamtinnen und Beamte sowie für Lehrpersonen an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofe
  • Schaffung der Möglichkeit der Herabsetzung der Auslastung für Richterinnen und Richter nach längerem Krankenstand bzw. für unheilbar Erkrankte
  • Absicherung der Bundesbediensteten bei längerdauernden Krankenständen aufgrund besonderer beruflicher Belastungssituationen
  • Zusammenlegung der Verwendungsgruppen UO 1 und UO 2 auf eine gemeinsame Verwendungsgruppe
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 64/2016