Dienstrechts-Novelle 2019

Anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in der Rs. C-193/17, Cresco Investigation, waren legistische Anpassungen zur Herstellung einer diskriminierungsfreien Rechtslage sowohl im Bereich der Privatwirtschaft als auch im Bereich des Bundesdienstes angezeigt. 

Mit der Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 – BDG 1979, des Gehaltsgesetzes 1956 – GehG und des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 – VBG durch BGBl. I Nr. 32/2019 wurde der einseitige Urlaubsantritt („persönlicher Feiertag“) in das Dienst- und Besoldungsrecht des Bundes implementiert.

Kundgemacht durch BGBl | Nr. 32/2019