Dienstrechts-Novelle 2021

Inhaltliche Schwerpunkte dieser Novelle sind insbesondere:

  • Definition des Begriffes „Homeoffice“
  • Regelungen im Hinblick auf die Möglichkeiten zur Vereinbarung der Zurverfügungstellung der notwendigen Arbeitsmittel bzw. technischen Infrastruktur
  • Ausdrückliche Klarstellung des Betretungsverbotes des Arbeitsinspektorates des privaten Wohnraumes der Bediensteten im Homeoffice
  • Vereinfachung und Verkürzung des mit der Besetzung von Planstellen in Verbindung stehenden Verwaltungsprozesses durch Entfall der Verpflichtung für die zuständigen Dienststellen, die Planstelle vorab ressortintern und bundesintern bekannt machen zu müssen
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 136/2021