EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz

Bei der Aufnahme in ein Dienstverhältnis bei der EU werden nunmehr die in Österreich erworbenen Pensionsansprüche durch Leistung eines besonderen Erstattungsbetrages des österreichischen Pensionsversicherungsträgers an das Versorgungssystem der EU übertragen. Handelt es sich dabei um einen Beamten, leistet der öffentlich-rechtliche Dienstgeber nicht direkt an das EU-Versorgungssystem, sondern – anstelle des Überweisungsbetrages nach § 311 ASVG – einen besonderen Überweisungsbetrag an den österreichischen Pensionsversicherungsträger.

Kundgemacht durch BGBl | Nr. 7/1999