Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018

Das 2. Hauptstück befasst sich mit dem Öffentlichen Dienst und weist folgende inhaltliche Schwerpunkte auf:

  • Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung bezüglich der Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext für den Bundesdienst
  • Anpassung und Vereinheitlichung der gesetzlichen Grundlagen für die Verarbeitung von Personaldaten für den Bundesdienst
  • Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie oder -technik für den Bundesdienst
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 32/2018