Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018
Das 2. Hauptstück befasst sich mit dem Öffentlichen Dienst und weist folgende inhaltliche Schwerpunkte auf:
- Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung bezüglich der Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext für den Bundesdienst
- Anpassung und Vereinheitlichung der gesetzlichen Grundlagen für die Verarbeitung von Personaldaten für den Bundesdienst
- Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie oder -technik für den Bundesdienst