Schwerarbeits-Novelle

  • Erleichterungen für die Inanspruchnahme und Administration der Schwerarbeitspension.
  • Änderungen bei der Berechnung der Witwen(Witwer)pensionsregelung (Ausweitung des Durchrechnungszeitraumes beim Verstorbenen auf vier Jahre).
  • Normierung der Stellen, die das PG 1965 vollziehen, als Versicherungsträger hinsichtlich des Pensionskontos.
  • Besoldungsrechtliche Abfederungsmaßnahmen für von der Bundesheerreform 2010 Betroffene.
Kundgemacht durch BGBl | Nr. 129/2006